Minimalabsicherung für Auslandsreisen: Europäische Krankenkarte EHIC
Die Europäische Krankenversicherungskarte EKVK (umgangssprachlich oft: Auslandskrankenschein) macht die medizinische Versorgung für gesetzlich Versicherte im EU-Ausland einfacher.
Die Karte wird von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos ausgestellt. Das ist in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union der Fall.
Was bringt Ihnen die Europäische Krankenkarte? Mit der Karte haben Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-Land (sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Dafür gelten dieselben Bedingungen und Kosten wie in Deutschland.
Bild links: Vorderseite der Europäischen Krankenversicherungskarte – auch als EHIC (European Health Inscurance Card) bekannt.
Auf der Rückseite ist jeweils die ausgebende gesetzliche Kasse und (evtl.) die Unterschrift des Inhabers zu finden.
Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Eigentlich genügt die europäische Krankenversichertenkarte als Anspruchsbescheinigung gegenüber dem Behandler. Wenn Sie im EU Ausland
- zum Kassenarzt gehen und
- gesetzlich versichert sind,
ist die Behandlung eigentlich wie in Ausstellungsland/ Wohnsitzland. So weit die Theorie. Es kann aber vorkommen, dass der Arzt eine sofort zu begleichende Privatrechnung ausstellt und diese von der eigenen Krankenkasse nur teilweise erstattet wird. Oder dass die bulgarische Versicherung die deutsche Rechnung nicht versteht. Nix verstehen, nix bezahlen.
Theoretisch weisen Sie den Kassenarzt auf Ihr EU-Anrecht auf direkte Abrechnung hin. Nachdem Sie eine Rechnung bezahlt haben, obliegt die Erstattung der Kasse.
Meine praktische Erfahrung: Dieses Stück Plastik ist die Zeit nicht wert, um ihre Ausstellung zu beantragen.
Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie eine private Reiseversicherung abschließen. Wenn im Autoschutzbrief der Krankenrücktransport nicht enthalten ist, schließen Sie diese Versicherung ab.
Kostenerstattung im Ausland für privat Versicherte
Die privaten Krankenkassen arbeiten nicht mit der EKVK. Ihr Tarif regelt die Ihnen zustehenden Leistungen im Ausland. Kleinere Rechnungen akzeptiert der Versicherer auch aus dem Ausland. Vor teuren/ schwierigen Behandlungen informieren Sie sich über die Notruf-Nummer Ihrer Kasse.