Bevor Sie sich entschieden haben, als Grenzgänger nach Dänemark zu pendeln, haben Sie sich sicherlich mit den Vorzügen des dänischen Arbeitsmarktes vertraut gemacht. Häufig spielt auch eine Rolle, Job und Familie besser unter einen Hut zu kriegen. In diesem Artikel gebe ich Tipps bzgl. Steuern und was gerne vergessen wird.
An der Stelle fragen sich viele: Und das Meer?? Was ist mit dem Meer!? Nee, was das angeht, müssen wir realistisch sein. Wenn Sie arbeiten, haben Sie davon nichts. Aber da Sie wahrscheinlich aus Schleswig-Holstein pendeln, kennen Sie die See und können über das Klischee von Urlaub & Meer lächeln.
Ich empfehle, dass Sie den Artikel „Deutsche Grenzgänger: Ein Überblick“ als Grundlage lesen. Im folgenden Text geht es nur um Dänemark, die allgemeinen Aspekte wiederhole ich nicht.
Landessprache Dänisch
Wer nach Dänemark geht, muss sich so schnell wie möglich in der Sprache zurechtfinden. Ein Umzug und erst recht ein Hauskauf sind mit viel Bürokratie verbunden.
Dänemark ist Vorreiter bei der Digitalisierung in Europa. Für internetaffine Menschen ist das ein Gewinn: Sie können mit Behörden alles digital abwickeln. Die Behördenwebseiten sind wirklich gut zugänglich, vieles gibt es auf Deutsch, und wo nicht, leicht übersetzbar.
Als Grenzgänger sollten Sie an Ihre Kollegen und den Arbeitgeber denken. Lernen Sie Dänisch!, denn nur so gehören Sie dazu.
Jobsuche in Dänemark
Als Newbie informieren Sie sich über den Arbeitsmarkt in Dänemark bei EURES, dem „Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität“. Auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZAV der Agentur für Arbeit und das dänische Arbeitsamt können weiterhelfen. Dänische Zeitungen haben Stellenmarkt Anzeigen:
Darüber hinaus ist die Initiativbewerbung von Vorteil, denn so gehen Sie aktiv auf Ihren Wunsch-Arbeitgeber zu. Und persönlicher Kontakt ist eh gut.
Einigkeit und Gemeinwohl
In Dänemark wird viel mehr Wert auf „Konsens“ gelegt, als in Deutschland. Das Gemeinwohl hat einen höheren Stellenwert. Das heißt, dass sich der Einwanderer einfügen muss. Das wird von jedem erwartet und vom Zuzügler oder Gastarbeiter noch mehr.
Steuern
Wenn mindestens 75 % Ihres Gesamteinkommens in Dänemark versteuert werden, können Sie die die Steuerregel für Grenzgänger beantragen. Das bedeutet:
Wenn ein so hoher Anteil Ihres Einkommens in Dänemark erzielt wurde, kann die Steuerbehörde Ihren Anspruch auf Freibeträge auch auf die Ausgaben ausdehnen, die nicht mit dem in Dänemark versteuerten Einkommen zusammenhängen. Z. B. nicht dänische Zinsausgaben oder Freibeträge für Ihren Ehemann/-frau, wenn er/sie kein Einkommen in Dänemark oder im Ausland hat.
Wenn Sie in Ihrer Steuererklärung (forskudsopgørelse) angeben möchten, dass Sie nach den Regeln für Grenzgänger besteuert werden möchten, müssen Sie sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Es handelt sich um eine Kann-Regelung; bei Bedarf holen Sie sich Rat von der Behörde oder Ihrem Steuerberater.
Der normale Grenzgänger hat in Deutschland den Wohnsitz und pendelt an jedem Arbeitstag nach Dänemark zur Arbeit. Er arbeitet für einen in Dänemark ansässigen Arbeitgeber.
Versteuert werden nur Nettoeinnahmen. Das nennt sich Nettoprinzip und das gilt in Dänemark und Deutschland. Es bedeutet für Sie, dass Sie zuerst alle Aufwendungen abziehen, die Sie zur Erzielung von Einnahmen aufwenden. Das verbleibende Einkommen ist zu versteuern. Also z. B. können Sie absetzen: Fachliteratur, die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Einkommensermittlung
Alle Personen erhalten einen persönlichen Freibetrag, der im Jahre 2023 DKK 48.000 beträgt und jährlich angepasst wird. (Quelle)
Im Internet kursieren widersprüchliche Aussagen darüber, ob Pendler in DK beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Um alle Zweifel auszuräumen, hier ein Zitat vom Dänischen Steueramt, Skat:
„Wenn Sie in Dänemark arbeiten und in einem anderen Land (z.B. Deutschland) wohnen, sind Sie in Dänemark beschränkt steuerpflichtig. Wenn Sie täglich von Ihrem Wohnort, der sich außerhalb Dänemarks befindet, nach Dänemark zu Ihrem Arbeitsplatz pendeln, werden Sie in keinem Fall unbeschränkt in Dänemark steuerpflicht, ganz gleich, für wie lange Sie pendeln.“
Die Webseite skat.dk hat ein FAQ für Grenzgänger und hier können Sie sich auch telefonisch oder per Chat beraten lassen.
Sie müssen sich selbst um eine Lohnsteuerkarte bemühen, indem Sie unmittelbar nach Arbeitsaufnahme bei der Steuerbehörde Skattestyrelsen eine „Skattepersonennummer“ beantragen.
Das Skattestyrelsen vergibt die Nummer und stellt die Lohnsteuerkarte auf der Grundlage der im Antrag gemachten Angaben aus. In der Praxis ist es nicht erforderlich, die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber auszuhändigen, denn er erhält sie von Skattestyrelsen. Es wird jedoch empfohlen, dass Sie sich Ihre Lohnsteuerkarte für die eigenen Unterlagen ausdrucken lassen.
Sie müssen Ihre Arbeitseinkünfte aus Dänemark in Deutschland in der Steuererklärung angeben. „Die Einkünfte unterliegen der Progression und erhöhen den Steuersatz auf das deutsche Einkommen. Grenzpendler sollten dies insbesondere bei der Wahl der Steuerklasse für den Ehepartner berücksichtigen.“ (Pendlerinfo DK)