Wer in Grenznähe zur Schweiz wohnt, dem bietet sich als beruflicher Pendler die Schweiz als Arbeitsort an. Vielleicht wollen Sie (noch) nicht auswandern – aber dennoch die Schweiz erleben? Das geht als Grenzgänger. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Wer auswandert, lässt viel hinter sich. Wer diesen Schritt nicht will, der kann beruflich in die Schweiz pendeln. Sie können die Schweizer Mentalität und die guten Verdienstmöglichkeiten mit der Sicherheit des bestehenden Umfeldes kombinieren.
Die G-Bewilligung
Wenn Sie als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten möchten, benötigen Sie dafür eine Bewilligung. Grenzgänger benötigen die „G-Bewilligung“, G wie Grenzgänger. Sie ist für alle Arbeitnehmer notwendig, die täglich aus Deutschland in die Schweiz pendeln und zurück an ihren Wohnort.
Die G-Bewilligung bekommen Sie von der Kantonsbehörde Ihres Arbeitsorts.
Krankenversicherung – wie geht das?
Arbeitnehmer versichern sich selbst und zahlen die Krankenversicherung. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht. Dafür können Grenzgänger aus drei Varianten frei wählen:
- Freiwillige GKV in Deutschland
- Versicherung nach KVG in der Schweiz
- Private KV in Deutschland
Die GKV könnte eine gute Wahl sein, wenn Sie über die Familienversicherung kostenfrei Ihre Familie mitversichern. Ohne das sind die Beiträge hoch (einkommensabhängig) und Sie haben keine Wahlmöglichkeiten bei den Leistungen.
Grenzgänger können sich in der Schweiz nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichern. Dabei haben Sie den Vorteil, dass Sie von den niedrigen Beiträgen profitieren. Die Beiträge (Prämien) sind nämlich nicht abhängig von Ihrem Einkommen.
Sie können sich auch in Deutschland privat versichern. Was gleich ins Auge fällt: die Beitragshöhe ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Auch in der PKV können Sie Ihre Familie versichern. Hohe Beitragsrückerstattung belohnt den, der wenig verlangt hat. Und wenn Sie wieder in Deutschland arbeiten, brauchen Sie nicht zu wechseln.
Steuerrecht für Schweizer Grenzgänger
Immer wieder kommt die Frage: Kann mir das mal jemand einfach erklären, wie das mit den Steuern bei Schweizer Grenzgängern aussieht? Ich mach’s, aber bedenken Sie bitte, dass das wirklich nur ein allgemeiner Überblick ist.
Deutschland und die Schweiz haben ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Grenzgänger in die Schweiz werden nach dem Wohnsitzprinzip besteuert. Das heißt, Sie zahlen in Ihrem Wohnsitzland Steuern, in Deutschland.
Grenzgänger ist,
- wer täglich zur Arbeit in die Schweiz fährt und nach Arbeitsende zurück nach Deutschland.
- Wenn Sie nicht immer nach Arbeitsschluss heimfahren, geht das auch – aber pro Kalenderjahr dürfen es höchstens 60 Arbeitstage sein.
Wenn Sie häufiger in der Schweiz übernachten, werden Sie in der Schweiz steuerpflichtig.
Als Grenzgänger sind Sie verpflichtet, Ihre berufliche Situation dem Finanzamt am Wohnort in Deutschland mitzuteilen. Sie beantragen hier die „Ansässigkeitsbescheinigung“ und müssen sich per Fragebogen zur Arbeit in der Schweiz erklären.
Die Folge ist, dass das FA Sie ähnlich wie einen Selbstständigen behandelt: Sie müssen eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben und quartalsweise eine Einkommensteuer-Voranmeldung.
Die Schweiz behält eine Quellensteuer (siehe Quellenland) ein. Die liegt soweit ich weiß, bei 4,5%. Die Steuer wird bei der Steuererklärung in Deutschland angerechnet.
Warum Schweizer Konto?
Ja, als Grenzgänger ist es sinnvoll, wenn Sie ein Konto bei einer Schweizer Bank eröffnen. Ein Konto ohne Gebühren werden Sie allerdings kaum bekommen – Gebühren sind bei Schweizer Banken üblich.
Achten Sie bei der Wahl des Kontos auch darauf, was für Überweisungskosten nach Deutschland und für den damit verbundenen Währungswechsel anfallen. Das sind zwei wichtige Punkte, auf die Sie achten müssen:
- Überweisungskosten nach Deutschland
- Kosten beim Geldumtausch (das wird automatisch mitgemacht, aber gratis ist es deshalb nicht)
Lesen Sie ergänzend den Einführungsartikel „Grenzgänger“, wo alle Punkte besprochen werden, die länderübergreifend gelten.