Auswanderung mit Besuchervisum?
Grundätzlich ist das Besuchervisum nicht zur Auswanderung nach Australien gedacht – sollten sich jedoch Ihre Umstände in Australien während des Aufenthalts auf einem Besuchervisum wieder Erwarten ändern, wie z. B. durch ein spontanes Jobagebot durch einen australischen Arbeitgeber, könnte die Beantragung eines weiteres Visums in Australien möglich sein.
Das Besuchervisum für Touristen
Dieses Visum für Australien kann Touristen erteilt werden, welche Australien zu Urlaubszwecken oder zum Besuch von Verwandten besuchen möchten. Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten sind EU-Bürgern ohne Weiteres gestattet. Diesen steht das binnen weniger Stunden erteilte e-Visitor Visum zur Verfügung. Für einen längeren Aufenthalt von bis zu 12 Monaten müssen den DIAC zur Erteilung des Visums ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Eine Arbeitsaufnahme oder auch nur die Suche nach einem Arbeitsplatz sind damit nicht gestattet und könnten zur Rücknahme des Besuchervisums und einer Ausweisung führen. Besucher aus sog. High Risk Countries bleibt die Möglichkeit einer einfachen Einreise nach Australien mit einem e-Visitor Visum verwehrt.
Das Besuchervisum für Geschäftsreisende
Das Besuchervisum für Geschäftsreisende kann von EU-Bürgern ebenfalls kurz und unproblematisch als e-Visitor Visum beantragt werden und berechtigt zum Besuchen von Seminaren und Konferenzen in Australien. Dieses Visum berechtigt auch zum Wahrnehmen einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in Australien sowie in Ausnahmefällen zu einer kurzen Arbeitsaufnahme in Australien von bis zu sechs Wochen. In einem solchen Falle sollte jedoch immer mit einem Registered Migration Agent Rücksprache gehalten werden.