Für Grenzgänger gilt das polnische Arbeitsrecht. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber im Arbeitsland, der den gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen des Arbeitslandes sowie geltenden Tarifverträgen entsprechen muss.
Was die Besteuerung und die Versicherungen angeht, ist unser Nachbarland Polen weitestgehend harmonisiert. Ich gehe in diesem Artikel nur auf die Besonderheiten ein.
Die Grundlagen für Grenzgänger findest du hier. Da geht es u.a. um Doppelbesteuerungsabkommen, die Klärung des Begriffs „Grenzgänger“, die 183 Tage. Zum Hauptartikel über Grenzgänger.
Was sollte ein Arbeitsvertrag enthalten?
Alle Angelegenheiten bezüglich des Arbeitsvertrages sind gesetzlich über das Arbeitsgesetzbuch (KP) geregelt.
Der Arbeitsvertrag soll schriftlich abgeschlossen werden und es sollen in ihm die Vertragsparteien, die Art des Vertrages, das Abschlussdatum sowie die Arbeits- und Vergütungskonditionen festgesetzt werden, vor allem:
- Um welche Art der Arbeit handelt es sich?
- Arbeitsort(e)
- Datum des Arbeitsbeginns
- die wöchentliche Arbeitszeit
- Vergütung
Der wichtige Punkt ist: Auch in Polen gelten Gesetze und gelten Vertragsanforderungen wie hierzulande. Grenzgänger in Polen arbeiten in einem Land, wo Rechtssicherheit und Planbarkeit durch einen einheitlichen Rechtsrahmen normal sind.
Aber das Recht läuft einem nicht hinterher, sondern man sollte darauf achten, dass die Normen auch eingehalten werden. Eins der seltenen Beispiele, wo das in den letzten Jahren in Polen nicht der Fall war, ist der gerade beendete Streik der LKW Fahrer in Gräfenhausen.
Gibt es eine Probezeit?
Gemäß Art. 25 § 2 KP kann dem Arbeitsverhältnis eine Probezeit vorausgehen, muss aber nicht. Die Probezeit darf maximal 3 Monate sein.
„Im Unterschied zum deutschen und tschechischen Arbeitsrecht, das die Vereinbarung einer Probezeit in einem normalen Arbeitsvertrag zulässt, handelt es sich beim Probearbeitsvertrag im Sinne des KP um einen selbständigen Vertrag. Bei Übernahme in ein weiteres Arbeitsverhältnis muss ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.“ (DGB)
Kann ein Arbeitsvertrag befristet werden?
Ja, das ist möglich. Das Arbeitsgesetzbuch beschränkt die Anzahl (max. 3) und die Gesamtlaufzeit (max. 33 Monate) von solchen Verträgen, die mit ein und demselben Arbeitnehmer geschlossen werden können.
Lohn /Gehalt: wie hoch?
Die Vergütung erfolgt aufgrund der Tarifverträge oder Arbeitsverträge. Je kleiner das Unternehmen, das Sie einstellt, desto mehr Verhandlungsspielraum gibt es. Je größer das Unternehmen ist, desto mehr wurde betriebsübergreifend geregelt.
So oder so kommt viel darauf an, dass Sie sich gut verkaufen.
Wichtig zu wissen: In Polen gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Er liegt seit 2022 bei 3.010 PLN brutto pro Monat (Vollzeit vorausgesetzt). Der Mindestlohn liegt ansonsten bei 19,70 PLN brutto pro Stunde.
Was ist im Krankheitsfall?
„Lohnfortzahlung steht einem Arbeitnehmer für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Quarantänemaßnahmen aufgrund einer ansteckenden Krankheit zu, die insgesamt bis zu 33 Tagen im Kalenderjahr und im Falle eines Arbeitnehmers, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, insgesamt bis zu 14 Tagen im Kalenderjahr dauern kann. Die Lohnfortzahlung wird von der Bemessungsgrundlage aus den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Sie beträgt:
80 % der Bemessungsgrundlage bis möglicherweise 100 % je nachdem, wie bzw. wo die Arbeitsunfähigkeit zustande kam.
Alternativen zum Grenzgänger
Wenn Sie in Polen arbeiten, ist die Hauptfrage, wie gut Sie mit Ihren polnischen Kollegen zurechtkommen. Gefallen Ihnen Land und Leute gut? Dann könnte der vollständige Umzug nach Polen Ihnen Vorteile bringen: Geringere Lebenshaltungskosten, kürzerer Arbeitsweg, und es kommen Städte wie Warschau, Breslau oder Danzig in den Fokus. Dort ist der Arbeitsmarkt dynamischer und internationaler als im Grenzgebiet.
Wir haben einige Auswanderer nach Polen interviewt.
maßgebliche Quelle: DGB Sachsen