Die Sozialversicherung in Polen läuft über die ZUS als zentralen staatlichen Versicherungsträger. Die ZUS hat drei Hauptbereiche,
- klassische Sozialversicherung als Oberbegriff für
- Rentenversicherung (Altersrente, Invalidenrente)
- Unfallversicherung
- Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit
- Arbeiteslosenfonds (Absicherung gegen Arbeitslosigkeit)
- Krankenkasse
Die Beitragssätze
Die Beitragssätze (s.1) betragen im Einzelnen
- Rente: 19,52 % (vom Bruttolohn), davon 7,3 % OFE
- Berufsungähigkeit: 6 %
- Krankheit: 2,45 %
- Unfall: 0,67 bis 3,60 % auf Grundlage von PKD bzw. 1,8 % für Firmen ab 9 Mitarbeitern
Folgende Beitragszahlungen kassiert die ZUS und leitet sie an andere Stellen weiter:
- Gesundheit: 9 % (geht an den Nationalen Versicherungsfonds NFZ)
- Arbeitsfonds: 2,45 % (wird an Arbeitsämter abgeführt)
- Fonds garantierter Mitarbeiterleistungen: 0,10 % (geht an FGSP)
(1: Stand 11/ 2016, Quelle: Wikipedia)
Krankengeld in Polen
Das Krankengeld beträgt mindestens 80 Prozent vom Lohn. Die ersten 35 Tage zahlt es der Arbeitgeber, danach die Zentrale Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Im Normalfall wird Krankengeld bis zu sechs Monaten gezahlt.
Versicherte und deren Familienangehörige haben Anspruch auf kostenlose med. Leistungen. Wie auch in Deutschland, ist die Voraussetzung, dass der der jeweilige Arzt eine Kassenzulassung hat.
Arztbesuch in Polen
Die Erstbehandlung erfolgt in der Regel durch einen Allgemeinmediziner. Er stellt gegebenenfalls die Überweisung zum Facharzt aus. Ausgenommen sind u.a. Zahnarzt, Augenarzt, Hautarzt und Psychiater.
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten muss zugezahlt werden. Im Normalfall muss der Patient 30 bis 50 Prozent der Medikamentenkosten zahlen – mindestens einen Grundbetrag von ca. 3 Zloty. Regeln Sie vorher mit Ihrer deutschen Krankenkasse die Versicherung in Polen. Gesetzlich Versicherte können über die European Health Card oder/ und eine Auslandsversicherung das Kostenrisiko erheblich senken.
Frisch eingewandert
Ein Hinweis für Auslandsarbeiter oder Menschen, die gerade aus Deutschland nach Polen umgezogen sind: Durch die Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU kann derjenige, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, die Leistungen in Polen in Anspruch nehmen. Sie bleiben dann bei Ihrer Krankenkasse – ob sich das rechnet, prüfen Sie bitte frühzeitig. Falls ja, macht Ihnen die Europäische Krankenversicherungskarte EKVK das Leben leichter.
Guten Tag,
ich habe eine Frage:
Wenn eine polnische Arbeitnehmerin ihre Arbeit in Deutschland beendet hat und in Polen ihre Rente beantragt ( Frau 60 Jahre) hat ( für die Zeiten als sie in Polen beschäftigt war). Wann darf sie in Deutschland wieder eine Beschäftigung aufnehmen? Vielen Dank für eine Antwort. MfG Susanne Rieck