Das Working Holiday Maker Visum ist in erster Linie ein Touristenvisum, welches es jungen Menschen ermöglicht, sich 12 Monate lang in Australien aufzuhalten und in Australien zu leben und zu arbeiten. Österreichischen und schweizerischen Staatsbürgern ist die Beantragung des Working Holiday Maker Visums derzeit leider verwehrt, da keine entsprechenden Staatsverträge mit Australien existieren.
Um ein Working Holiday Maker Visum beantragen zu können, muss der Antragsteller zwischen 18 und 30 Jahren alt sein. Das Working Holiday Maker Visum ermöglicht die Aufnahme eines Studiums in Australien für bis zu vier Monate und die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in Australien, welche pro Arbeitgeber sechs Monate andauern darf. Nach einer sechsmonatigen Tätigkeit als Working Holiday Maker in Australien, besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Skilled Regional Sponsored Migration.
Das Department of Immigration and Citizenship setzt für die Erteilung des Working Holiday Maker Visums voraus, dass
- Antragsteller nicht von deren Kindern begleitet werden
- ein kleinerer Geldbetrag zur Überbrückung der ersten Zeit in Australien nachgewiesen werden kann.
Nach Ablauf des ersten Working Holiday Maker Visums kann in Australien ein zweites Working Holiday Maker Visum beantragt werden, vorausgesetzt, man hat mindestes drei Monate lang in Australien gearbeitet.